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Erwerbsberechtigung

Beim Kauf von Artikeln, für die eine Erwerbsberechtigung nötig ist – Waffen, Schalldämpfer und Munition – senden Sie uns bitte per E-Mail die Erlaubnis, den Ausweis und Ihre NWR-Nummern zu.

Antworten Sie dazu einfach auf Ihre Bestellbestätigung und hängen Sie die Unterlagen an.

Wer braucht was wofür?

Jäger

  • Langwaffe: gültiger Jagdschein, WBK grün mit Personen-NWR-ID, Erlaubnis-NWR-ID
  • Schalldämpfer: gültiger Jagdschein, WBK grün mit Personen-NWR-ID, Erlaubnis-NWR-ID
  • Kurzwaffe: WBK grün mit Voreintrag, Personen-NWR-ID, Erlaubnis-NWR-ID
  • Munition Langwaffe: Jagdschein
  • Munition Kurzwaffe: WBK mit eingetragenem Munitionserwerb

Jungjäger, die noch keine WBK besitzen, erwerben ihre erste Langwaffe, ihren ersten Schalldämpfer oder Munition auf den Jagdschein (Original oder Kopie). Binnen 14 Tagen muss die grüne Waffenbesitzkarte beantragt und die Langwaffe beziehungsweise der Schalldämpfer eingetragen werden.

Sportschütze

  • Langwaffe: WBK gelb mit Personen-NWR-ID, Erlaubnis-NWR-ID
  • Kurzwaffe: WBK grün mit Voreintrag, Personen-NWR-ID, Erlaubnis-NWR-ID
  • Halbautomatische Langwaffe, Repetierflinte: WBK grün mit Voreintrag, Personen-NWR-ID, Erlaubnis-NWR-ID
  • Munition: WBK mit eingetragenem Munitionserwerb

Hinweis: Sofern Ihre NWR-IDs noch nicht auf Ihrer WBK vermerkt sind, benötigen wir zusätzlich einen Auszug Ihres Stammdatenblattes, den Sie auf Nachfrage von Ihrer zuständigen Behörde erhalten. Das Stammdatenblatt allein reicht als Legitimation beim Kauf erwerbsscheinpflichtiger Artikel nicht aus.